- Gesellenwandern
- Gesellenwandern,Walz, Gesellentradition, einige Jahre in der Fremde (mindestens 50 km) zu arbeiten, um die eigenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erweitern. Bei der »Umschau« in fremden Städten standen dem Wandergesellen Zehrgeld und Unterkunft in der Herberge zu. Das Gesellenwandern wurde im 14. Jahrhundert allmählich üblich; im 16. Jahrhundert setzte sich die Wanderpflicht durch und wurde Vorbedingung für die Zulassung als Handwerksmeister (bis zur Einführung der Gewerbefreiheit im 19. Jahrhundert). Daneben gab es aber auch Handwerksberufe mit Wanderverbot (»gesperrte Handwerke«), um bestimmte Arbeitstechniken geheim zu halten. Gesellen, die nicht auf Wanderschaft gehen konnten, wurden als »Gnadenmeister« bezeichnet. - Im 19. Jahrhundert übernahmen Gesellenorganisationen (»Schächte«) von den Zünften die Betreuung der »fremdgeschriebenen« Gesellen. Seit den 1970er Jahren ist das Gesellenwandern wieder verstärkt üblich geworden; 1968 entstand eine Vereinigung »Europäische Gesellenzünfte«, die v. a. die Wandertradition fortführt.A. Bohnenkamp u. F. Möbius: Mit Gunst u. Verlaub! Wandernde Handwerker: Tradition u. Alternative (31995).
Universal-Lexikon. 2012.